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Allgemeine Geschäftsbedingungen A. Sutter Dialog Services GmbHI. Allgemeines 2. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. II. Zustandekommen des Vertrages, Rücktrittsrecht 2. Die Dialog behält sich ein Rücktrittsrecht vor, falls ein Auftrag wegen seines Inhalts, seiner Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden ist oder gegen Vorgaben von Vertragsparteien der Dialog, z.B. Messeveranstaltern, verstößt. Dies gilt insbesondere, wenn die Auftragsausführung für die Dialog unzumutbar ist oder der Auftraggeber vorhergehende oder aktuelle Aufträge nicht fristgerecht bezahlt hat. 3. Bei Rücknahme oder Einschränkung erteilter Aufträge durch den Auftraggeber ist die Dialog berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. III. Pflichten der Dialog 2. Die von der Dialog im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot der Dialog. 3. Die Dialog kann Serviceleistungen auch durch Dritte ausführen lassen. 4. Dialog ist für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen in der Wahl des Netzbetreibers frei. 5. Ein bestimmter Zeitpunkt für das Erscheinen einzelner Projekte kann nicht garantiert werden. IV. Pflichten des Auftraggebers 2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller der Dialog gegenüber gemachten Angaben, insbesondere der in Auftrag gegebenen Firmen-, Waren- und Gütezeichen und sonstigen Zeichen aller Art sowie der verwendeten Internet-Domains. Der Auftraggeber stellt die Dialog von Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung und von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. 3. Der Auftraggeber hat der Dialog jede Änderung der Angaben, die der Auftraggeber auf dem Auftragsformular mitgeteilt hat und die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. V. Nutzungsrechte 2. Bei der Erstellung einer elektronischen Datenbank auf Basis der Informationen von Kunden und Auftraggeber ist Dialog Datenbankhersteller i.S.v. § 87a ff UrhG und nicht zur Herausgabe des Werkes oder Teilen davon verpflichtet. Dialog kann diese Datenbank nach Ablauf des Vertrages mit dem Auftraggeber weiter verwenden. VI. Preise, Zahlungsbedingungen 2. Rufnummern, die Dialog für den Auftraggeber bei den Telefondienstleistern besorgt, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es besteht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung. Für die von dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Rufnummern übernimmt die Dialog keine Gewähr. 3. Die Rechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzüge zahlbar. Bei Lastschrifteinzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung der Rechnung drei Tage nach Rechnungslegung. Rücklastschriften werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,- € berechnet. 4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung wird mit 3,- € in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das von der Dialog benannte Konto zu zahlen. 5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Dialog nicht bestritten sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VII. Haftung 2. Haftet Dialog für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die Schadensersatzhaftung von Dialog auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dialog haftet in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Auftraggebers und für nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die auf Grund von grober Fahrlässigkeit oder durch einfache oder grob fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten von Mitarbeitern oder Beauftragten der Dialog verursacht werden, sofern diese nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten von Dialog zählen. 3. Die Haftung der Dialog ist im durch sie verursachten Schadensfall für alle Schäden auf die Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch auf 12.500,- € begrenzt, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung von Dialog auf Grund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gegen Dialog geltend gemacht werden oder wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden. Fehlt eine garantierte Eigenschaft, haftet Dialog nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. 5. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorgenannt ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. 6. Soweit die Haftung gegenüber Dialog ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Dialog. 7. Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von Dialog nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Anlagen, Leitungsausfall der Netzbetreiber, Betriebsunterbrechungen auf Grund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Krieg, ist Dialog -soweit sie durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung der Leistungspflichten gehindert ist- berechtigt, die Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Es besteht keine Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen oder auf Leistung von Schadensersatz. Wird hierdurch die Leistung um mehr als sechs Monate verzögert, ist sowohl Dialog als auch der Auftraggeber unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8. Ein kurzfristiger Ausfall des Netzwerks oder der Telefonanlage aufgrund technischer Notwendigkeiten führt nicht zu Schadensersatzansprüchen. Dies gilt auch für Datenverluste aus Gründen, die Dialog nicht zu vertreten hat. VIII. Verjährung IX. Vertragslaufzeit, Kündigung 2. Das Vertragsverhältnis kann zudem jederzeit aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere der Zahlungsverzug des Auftraggebers oder die Verletzung von Vertragspflichten durch den Auftraggeber. 3. Schließlich kann das Vertragsverhältnis von Seiten der Dialog mit sofortiger Wirkung gekündigt oder abgeändert werden, wenn das vom Auftraggeber bei der Angebotsabgabe vorgelegte Datenmaterial nicht repräsentativ ist für das weitere vorzulegende Datenmaterial und die Dialog entsprechend der erwarteten Gewinnvereinbarung nicht gewinnbringend tätig sein kann. X. Erfüllungsort, Gerichtsstand XI. Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht 2. Die Dialog ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers an die Schufa-Gesellschaft oder eine sonstige Wirtschaftsauskunftei weiterzugeben und Auskünfte von dort einzuholen, sofern dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. 3. Dialog wird die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers strikt geheim halten. 4. Die Dialog wird die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten und verpflichtet ihr Personal ebenfalls zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dialog beachtet ferner den Ehrenkodex des Call Center Forum Deutschland e.V. Stand: Mai 2010 |