AGB Deutsch

Allgemeine Geschäftsbedingungen A. Sutter Dialog Services GmbH

I. Allgemeines
1. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A. Sutter Dialog Services GmbH (Dialog) an. Diese Bedingungen gelten im Verhältnis zu Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Dialog hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

II. Zustandekommen des Vertrages, Rücktrittsrecht
1.  Verträge werden schriftlich geschlossen.  Aufträge, Ergänzungen und sonstige Vereinbarungen, die der Auftraggeber mündlich oder fernmündlich erteilt, bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Dialog.

2. Die Dialog behält sich ein Rücktrittsrecht vor, falls ein Auftrag wegen seines Inhalts, seiner Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden ist oder gegen Vorgaben von Vertragsparteien der Dialog, z.B. Messeveranstaltern, verstößt. Dies gilt insbesondere, wenn die Auftragsausführung für die Dialog unzumutbar ist oder der Auftraggeber vorhergehende oder aktuelle Aufträge nicht fristgerecht bezahlt hat.

3. Bei Rücknahme oder Einschränkung erteilter Aufträge durch den Auftraggeber ist die Dialog berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

III. Pflichten der Dialog
1. Die Dialog betreibt ein Call Center und erbringt innerhalb ihrer Geschäftszeiten die üblicherweise hiermit verbunden Leistungen.

2. Die von der Dialog im Einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot der Dialog.

3. Die Dialog kann Serviceleistungen auch durch Dritte ausführen lassen.

4. Dialog ist für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen in der Wahl des Netzbetreibers frei.

5. Ein bestimmter Zeitpunkt für das Erscheinen einzelner Projekte kann nicht garantiert werden.

IV. Pflichten des Auftraggebers
1. Die für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen hat der Auftraggeber dem Auftrag beizufügen oder innerhalb der vereinbarten Zeit, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung, der Dialog unaufgefordert zu liefern. Außerdem hat er die Dialog über alle Vorgänge und Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sein können. Falls der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen und Informationen nicht fristgemäß zur Verfügung stellt, kann der Auftrag nicht ausgeführt werden. Die Rückgabe der der Dialog überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Erfüllung des Auftrages. Hat der Auftraggeber die Rückgabe der Unterlagen nicht gefordert, endet die Pflicht  zur Aufbewahrung der Unterlagen zwei Monate nach Erscheinen des Werks bzw. der Erstveröffentlichung. Dann ist die Dialog berechtigt, sie ohne vorherige Ankündigung zu vernichten.

2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller der Dialog gegenüber gemachten Angaben, insbesondere der in Auftrag gegebenen Firmen-, Waren- und Gütezeichen und sonstigen Zeichen aller Art sowie der verwendeten Internet-Domains. Der Auftraggeber stellt die Dialog von Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung und von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei.

3. Der Auftraggeber hat der Dialog jede Änderung der Angaben, die der Auftraggeber auf dem Auftragsformular mitgeteilt hat und die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

V. Nutzungsrechte
1.  Urheber-, Geschmacksmuster- oder sonstige Rechte an den von Dialog ggf. entwickelten Texten, Konzepten, Entwürfen, Zeichnungen und ähnlicher Leistungen verbleiben vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen bei der Dialog. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Der inhaltliche sowie räumliche und zeitliche Umfang ergibt sich aus dem Zweck des jeweiligen Auftrages.

2. Bei der Erstellung einer elektronischen Datenbank auf Basis der Informationen von Kunden und Auftraggeber ist Dialog Datenbankhersteller i.S.v. § 87a ff UrhG und nicht zur Herausgabe des Werkes oder Teilen davon verpflichtet. Dialog kann diese Datenbank nach Ablauf des Vertrages mit dem Auftraggeber weiter verwenden.

VI. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Entgelte ergeben sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung. Bei längerfristigen Projekten erfolgen nach Absprache monatlich im voraus zu zahlende Abschlagszahlungen. Sämtliche Preise sowie weiterberechnete Kosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Rufnummern, die Dialog für den Auftraggeber bei den Telefondienstleistern besorgt, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es besteht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung. Für die von dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Rufnummern übernimmt die Dialog keine Gewähr.

3. Die Rechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzüge zahlbar.  Bei Lastschrifteinzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung der Rechnung drei Tage nach Rechnungslegung. Rücklastschriften werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,- € berechnet.

4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung wird mit  3,- € in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das von der Dialog benannte Konto zu zahlen.

5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Dialog nicht bestritten sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

VII. Haftung
1.   Die Dialog haftet für Schäden oder vergebliche Aufwendungen gleich aus welchem Rechtsgrund- nur, wenn der Schaden oder vergebliche Aufwendungen von Dialog oder einem Erfüllungsgehilfen von Dialog durch eine schuldhafte Verletzung einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Dialog oder einem seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

2. Haftet Dialog für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die Schadensersatzhaftung von Dialog auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dialog haftet in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Auftraggebers und für nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die auf Grund von grober Fahrlässigkeit oder durch einfache oder grob fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten  von Mitarbeitern oder Beauftragten der Dialog verursacht werden, sofern diese nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten von Dialog zählen.

3. Die Haftung der Dialog ist im durch sie verursachten Schadensfall für alle Schäden auf die Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch auf 12.500,- € begrenzt, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,  soweit die Haftung von Dialog auf Grund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gegen Dialog geltend gemacht werden oder wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden. Fehlt eine garantierte Eigenschaft, haftet Dialog nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.

5. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorgenannt ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen.

6. Soweit die Haftung gegenüber Dialog ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Dialog.

7. Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von Dialog nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Anlagen, Leitungsausfall der Netzbetreiber, Betriebsunterbrechungen auf Grund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Krieg, ist Dialog -soweit sie durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung der Leistungspflichten gehindert ist- berechtigt, die Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Es besteht keine Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen oder auf Leistung von Schadensersatz. Wird hierdurch die Leistung um mehr als sechs Monate verzögert, ist sowohl Dialog als auch der Auftraggeber unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Ein kurzfristiger Ausfall des Netzwerks oder der Telefonanlage aufgrund technischer Notwendigkeiten führt nicht zu Schadensersatzansprüchen. Dies gilt auch für Datenverluste aus Gründen, die  Dialog nicht zu vertreten hat. 

VIII. Verjährung
 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder wegen von Dialog pflichtwidrig erbrachter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für die in Ziffer VII.4. genannten Fälle.

IX. Vertragslaufzeit, Kündigung
1. Der erteilte Auftrag gilt jeweils nur für die im Auftragsformular vereinbarte Zeit. Falls eine feste Vertragslaufzeit nicht vereinbart ist, können beide Parteien das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2. Das Vertragsverhältnis kann zudem jederzeit aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere der Zahlungsverzug des Auftraggebers oder die Verletzung von Vertragspflichten durch den Auftraggeber.

3. Schließlich kann das Vertragsverhältnis von Seiten der Dialog mit sofortiger Wirkung gekündigt oder abgeändert werden, wenn das vom Auftraggeber bei der Angebotsabgabe vorgelegte Datenmaterial nicht repräsentativ ist für das weitere vorzulegende Datenmaterial und die Dialog entsprechend der erwarteten Gewinnvereinbarung nicht gewinnbringend tätig sein kann.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
 Erfüllungsort ist Essen. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen Gerichtsstand. Die Dialog ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt, ist Essen Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

XI. Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht
1. Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.

2. Die Dialog ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers an die Schufa-Gesellschaft oder eine sonstige Wirtschaftsauskunftei weiterzugeben und Auskünfte von dort einzuholen, sofern dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

3. Dialog wird die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers strikt geheim halten.

4. Die Dialog wird die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten und verpflichtet ihr Personal ebenfalls zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dialog beachtet ferner den Ehrenkodex des Call Center Forum Deutschland e.V.

Stand:  Mai 2010